Studien mit besonderen Aufnahmebedingungen

Für ausgewählte Studien können die Universitäten lt. Universitätsgesetz von 2002 spezielle Aufnahmeregelungen festlegen. Details darüber werden in den Mitteilungsblättern kundgemacht und auf den Homepages der entsprechenden Universitäten veröffentlicht. Es sind dies:

- Architektur / Städteplanung
- Biologie / Biochemie / Ernährungwissenschaften / Molekularbiologie / 
Lebensmittel- und Biotechnologie (an der Universität für Bodenkultur Wien) 
Chemie (an der Universität Wien)
- Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- Europäische Ethnologie (an der Universität Wien)
- Forst- und Holzwirtschaft (davon Umwelt- und Bioressourcenmanagement  an der Universität für Bodenkultur Wien)
- Fremdsprachen, Transkulturelle Kommmunikation (an den  Universitäten Wien, Graz)
-  Humanmedizin
-  Informatik / Telematik / Wirtschaftsinformatik
- Kultur- und Sozialanthropologie (an der Universität Wien)
-  Pharmazie
- Polititkwissenschaft (an der Universität Wien)
-  Psychologie
-  Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaft (an der Universität Klagenfurt)
- Raumplanung und Raumordnung (an der TU Wien)
- Rechtswissenschaften 
- Soziologie (an der Universität Wien)
- Umweltsystemwissenschaften (an der Universität Graz)
- Veterinärmedizin / Biomedizin und Biotechnologie /   Pferdewissenschaften
- Wirtschafswissenschaftliche Studien: (Angewandte, Internationale) Betriebswirtschaft, Business and Economics (an der WU Wien), Economics (an der Universität Graz), Sozialwirtschaft, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaft und Recht, Wirtschaftsrecht (an der WU Wien), Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Internationale  Wirtschaftswissenschaften
- Zahnmedizin


Für die Aufnahme zu Studien an den künstlerischen Universitäten und für Sportwissenschaften (auch fürs Lehramtsstudium) sind besondere Kenntnisse und Fertigkeiten oder eine künstlerische Begabung in Form einer Zulassungsprüfung nachzuweisen.

Für die Aufnahme zu Lehramtsstudien gelten ebenso besondere Aufnahmekriterien.
Für die Aufnahme an Fachhochschulen ist in jeden Fall ein 3-gliedriges Aufnahmeverfahren positiv zu absolvieren.