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Studienwahl

Spezielle Aufnahmeregelungen

Für ausgewählte Studien können die Universitäten lt. Universitätsgesetz von 2002 spezielle Aufnahmeregelungen festlegen. Details darüber werden in den Mitteilungsblättern kundgemacht und auf den Homepages der entsprechenden Universitäten veröffentlicht. Es sind dies:
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- Veterinärmedizin
- Psychologie
- Publizistik und Kommunikationswissenschaft

- Bei einigen Studien – darunter jene der Universitäten der Künste – sind besondere Kenntnisse und Fertigkeiten oder eine künstlerische Begabung in Form einer Zulassungsprüfung nachzuweisen.
- Nachweis der körperlich-motorischen Eignung für das Studium der
Sportwissenschaften oder des Lehramtsstudiums Bewegung und Sport. Die
Prüfung beinhaltet eine ärztliche Eignungsuntersuchung und die praktische
Überprüfung des Leistungsstandes in den hauptsächlichen Übungsgebieten
des Studiums.



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