Wann müssen Sie den Studienbeitrag nicht bezahlen?
Sofern Sie die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester pro Studienabschnitt überschritten haben, studieren Sie somit unter folgenden Voraussetzungen beitragsfrei.
- Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder EUBürger/in sind
- Wenn Sie aus einem Land kommen, dem Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer/inne/n.
- Wenn Sie Flüchtling gemäß der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind.