Studienbeitragsregelung an Universitäten

Die Bestimmungen der Studienbeitragsregelung wurden mit Beginn des Sommersemesters 2009 wirksam. Sie gelten somit für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2009 zum Studium zugelassen wurden oder das Studium fortgesetzt haben.

Die Bezahlung des Studienbeitrages an Universitäten ist seither nur noch in bestimmten Fällen gefordert. Der allfällige Studienbeitrag ist gegenwärtig mit EUR 363,36 pro Semester festgesetzt. Die Einzahlung hat zu Beginn jedes Semesters innerhalb der Zulassungsfrist zu erfolgen.
Außerordentliche Studierende sind von der Neuregelung nicht betroffen und müssen den Studienbeitrag bezahlen.

Für Angehörige bestimmter Staaten, die in der Studienbeitragsverordnung genannt sind, gilt eine Beitragshöhe von EUR 726,72 pro Semester. Details darüber erhalten Sie an der von Ihnen gewählten Universität (in der Studienabteilung).

Bitte beachten Sie: Eingezahlt ist angemeldet!

Ihre Zulassung oder Fortsetzungsmeldung gilt erst dann als vollzogen, wenn Sie Ihren allfälligen Studienbeitrag und in jedem Fall, wenn Sie Ihren ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) eingezahlt haben. Nach Einlangen der Beiträge werden Ihnen Ihre Studienunterlagen (Semesteretikett, Studienblatt und Studienbestätigungen) per Post zugestellt.
 



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