Fristen und Voraussetzungen

FRISTEN FÜR DAS STUDIUM

ZULASSUNGSFRISTEN 

Für die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung selbst sowie für die Bezahlung der ÖH-Beiträge (Studierendenbeiträge) und Studienbeiträge werden von jeder Universität eigene Fristen gesetzt. Sie betragen mindestens vier Wochen und enden spätestens vier Wochen nach Semesterbeginn.
Um Fristversäumnisse zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die Fristen-2011-12.pdfgültigen Fristen auf der Homepage und/oder direkt im Vorlesungsverzeichnis der Universität nachzuschlagen.

BITTE BEACHTEN SIE

- STUDIENEINGANGSPHASE NEU SEIT STUDIENJAHR 2011/12
Studieneingangsphase:
im Rahmen dieser muss eine bestimmte Zahl von Einführungsveranstaltungen in einem abgegrenzten Zeitraum positiv absolviert werden, um weiter studieren zu dürfen - bitte beachten Sie die einschlägigen Regelungen in Ihrem gewählten Studium!

VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN STUDIUM

In Österreich kann man an einer der 22 Universitäten, oder der 21 Fachhochschulen oder der 13 Privatuniversitäten studieren, sofern man die Universitätsreife erlangt hat. Diese erlangt man durch die Matura oder gleichwertigem Schulabschluss oder durch eine Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung. 

Die meisten Studienrichtungen an öffentlichen Universitäten können ohne Zulassungsprüfung innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist inskribiert werden, welche Sie an der Universität Ihrer Wahl erfragen können. Es sind jedoch die unterschiedlichen Aufnahmekriterien für Nicht EU und Nicht-EWR-Bürger zu beachten, welche auf den Homepages der jeweiligen Universität dargestellt sind. An Fachhochschulen und Privatuniversitäten gibt es spezielle Aufnahmeverfahren.



Fußzeile: