Das Masterstudium Wirtschaftsrecht gliedert sich in die Fächer „Einführung in das Masterstudium Wirtschaftsrecht“, „Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren“, „Öffentliches Recht“, „Europarecht und Internationales Recht“, „Steuerrecht“, „Arbeits- und Sozialrecht“, und „Strafrecht“. Zusätzlich sind zwei Fachseminare aus „Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren“, „Öffentliches Recht“, „Europarecht und Internationales Recht“, „Steuerrecht“, „Arbeits- und Sozialrecht“ und „Strafrecht“ sowie Lehrveranstaltungen aus Komplementärgebieten zu wählen. Zu den Komplementärgebieten zählen „Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation“, „Volkswirtschaftslehre“ und „Betriebswirtschaftslehre“. Vor Abschluss des Studiums ist eine Masterarbeit zu verfassen.
Eignungsprüfungen
nein
Zusatzprüfungen
Keine