Ferienregelung

Die Sommerferien dauern in der Regel drei Monate und erstrecken sich auf die Monate Juli, August und September. In den Ferien finden außer Sommerhochschulen, Universitätslehrgängen, Exkursionen und Praktika keine Lehrveranstaltungen statt.
Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen auch in den Ferienmonaten abzuhalten. Prüfungen finden auch am Anfang und am Ende von Ferien statt.

Die Weihnachts-, Semester- und Osterferien werden von jeder Universität festgelegt.

Übersicht:
Tage, die neben Ferien, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen während des Studienjahres frei sind:

- ein Tag vor und nach Pfingsten.
- der 2. November (Allerseelen).
- Der Tag des Landespatrons des Bundeslandes, in dem sich die Universität  befindet.
- Ein vom Rektorat zu bestimmender Tag (Rektorstag).