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Ohne Reifeprüfung dürfen Sie zu ordentlichen Universitätsstudien zugelassen werden, wenn Sie eine der nachfolgenden Ausbildungen über eine mindestens dreijährige Studiendauer postsekundär abgeschlossen haben- Akademie oder Hochschule: z.B. Akademie für Sozialarbeit, Pädagogische Hochschule.- Fachhochschul-Studiengang.- Bereits ein anderes ordentliches Universitätsstudium.- Universitätslehrgang oder Lehrgang universitären Charakters, sofern dieser nach dem 1.9.2001 genehmigt wurde.