Qualifizierter Bildungsnachweis

Ohne Reifeprüfung dürfen Sie zu ordentlichen Universitätsstudien zugelassen werden, wenn Sie eine der nachfolgenden Ausbildungen über eine mindestens dreijährige Studiendauer postsekundär abgeschlossen haben
- Akademie oder Hochschule: z.B. Akademie für Sozialarbeit, Pädagogische
  Hochschule.
- Fachhochschul-Studiengang.
- Bereits ein anderes ordentliches Universitätsstudium.
- Universitätslehrgang oder Lehrgang universitären Charakters, sofern dieser nach dem 1.9.2001 genehmigt wurde.