Zusatz- und Ergänzungsprüfungen

Zusatz- und Ergänzungsprüfungen stellen sicher, dass Sie vor dem Beginn eines Studiums oder vor dem Antritt zu wichtigen Prüfungen bestimmte Kenntnisse oder Fertigkeiten mitbringen, die für die Chance auf einen erfolgreichen Abschluss unumgänglich sind.

Zu absolvieren sind sie gemäß Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO) von Maturant/inn/en und Absolvent/inn/en einer Berufsreifeprüfung, wenn diese ein Studium gewählt haben, in dem Kenntnisse in diesen Fächern Voraussetzung sind – und wenn diese Fächer nicht Gegenstand an der von ihnen abgeschlossenen Schule waren.