Das Studium gliedert sich das zentrale künstlerische Fach, in mehrere Pflichtfächer (z.B.: Gehörschulung, Tonsatz, Formenlehre, Musikgeschichte, Kammermusik, Chor, Ensemble und Orchester, Akkordeonbaukunde, Akkordeonstimmen, Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik sowie quellenorientierte wissenschaftliche Arbeitstechnik) und in mehrere Wahlfächer. Dazu ist ein Schwerpunktfach auszuwählen. Spätestens ab dem dritten Semester besteht überdies hinaus noch Anwesenheitspflicht in dem künstlerischen Gruppenunterricht Orchester. Die Bachelorprüfung besteht aus einem Programm, das bestimmte Bereiche abdecken muss und wird von dem/r LehrerIn im zentral künstlerischen Fach, welches zuletzt besucht wurde, festgelegt, jedoch können von den Studierenden auch selbst Vorschläge eingebracht werden. Das Prüfungsprogramm weist eine Spieldauer von fünfundvierzig Minuten auf. Auswendigspiel ist nicht erforderlich.
Eignungsprüfungen
Es ist eine Zulassungsprüfung zu absolvieren. Diese gliedert sich in einen theoretischen Teil (Aufnahmetest in Gehör und Musiktheorie) und eine instrumentale Prüfung.
Zusatzprüfungen
Keine