Studienförderung

VORAUSSETZUNG FÜR STUDIENFÖRDERUNG
Die Voraussetzungen für den Bezug einer Studienbeihilfe sind soziale Bedürftigkeit (im Wesentlichen vom Elterneinkommen und der Familiensituation abhängig) und ein günstiger Studienerfolg (die Einhaltung der Studienzeit).

ACHTUNG BEI EINEM STUDIENWECHSEL: Ein Studienwechsel kann den Anspruch auf Studienbeihilfe gefährden. Jede Änderung der Studienrichtung gilt als Studienwechsel. Prinzipiell gilt daher: Vereinbar mit Ihrer Studienbeihilfe sind insgesamt maximal zwei Studienwechsel – und das nicht später als nach dem zweiten Semester des Vorstudiums. 

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