Masterstudium Master of Arts Education

Inhalt und Schwerpunkt des Studiums:

Das ZkF Education wird in Form von Gruppenunterricht abgehalten. Studierende mit unterschiedlichem künstlerischen Background lernen Unterrichtsmethoden aus den Bereichen Körper & Bewegung (1. Semester), Schauspiel (2. Semester) und Musik (3. Semester) kennen. An Hand dieser Methoden entwickeln sie gemeinsam künstlerische Projekte und lernen die dabei stattfindenden kreativen und gruppendynamischen Prozesse zu analysieren und zu reflektieren. Im 4. Semester entwickelt jede/r Studierende im Rahmen des ZkF ein Masterprojekt. Dieses dient zur Überprüfung der künstlerischen, didaktischen und organisatorischen Kompetenzen. Das Masterprojekt ist ein partizipatives Vermittlungsprojekt, das vom Studierenden mit einer selbst gewählten Gruppe eigenständig entwickelt, durchgeführt und präsentiert wird.

Hochschule:
Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien
Studienrichtungsgruppe:
Künstlerische Studien
Studium:
Master of Arts Education
Typ:
Masterstudium
Akad. Grad:
Master of Arts, MA
Studiendauer:
4 Semester / 60 ECTS*

Weitere Informationen:

Unterrichtssprachen:
Deutsch
Kosten:
ÖH Beitrag: EUR 22,70
Studienbeitrag: EUR 330,--/ Semester (Detailinfos)
Auslandsaufenthalt:
Typ der Hochschule:
Privatuniversität
Ort:
Wien
Studienplan:
veröffentlicht im:
Vollzeit:
Ja

Zusatzinfo

fächerübergreifendes Studium

Definition der Studienrichtung

Das Masterstudium MAE an der MUK richtet sich an hervorragende KünstlerInnen der Musik und der darstellenden Künste (InstrumentalistInnen, SängerInnen, SchauspielerInnen, TänzerInnen und KomponistInnen), die basierend auf ihren jeweiligen künstlerischen Studien, Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik und Vermittlung entwickeln möchten.

Prüfungen

Eignungsprüfungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium Master of Arts Education ist ein abgeschlossenes, facheinschlägiges künstlerisches und/oder künstlerisch-pädagogisches Bachelorstudium oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder nicht-österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung. StudienbewerberInnen mit einem nicht künstlerischen und/ oder künstlerisch-pädagogischen Studienabschluss können die Gleichwertigkeit durch den Nachweis ausreichender Berufserfahrung herstellen. Die 5-teilige Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Studienmotivation, des künstlerischen Niveaus und der künstlerisch vermittelnden/pädagogischen Eignung der BewerberInnen.

Zusatzprüfungen