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Das Diplomstudium ist ein ordentliches Studium und erfordert neben dem Besuch des Hauptfachunterrichts die Absolvierung bzw. den Abschluss aller laut Studienplan vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Ergänzungsfächer. Als ordentliche Studierende gelten jene, die nach Absolvierung einer Zulassungsprüfung oder des Vorstudiums (und der damit verbundenen Übertrittsprüfung in das Hauptstudium) ein Vollstudium durchführen.
Es stehen folgende Fächer zur Auswahl: Gesang (VOC), Klavier (P), Vibraphon und Jazz Mallets (VIB), Akkordeon (ACC), Harfe (HRF), Gitarre (G), Bass (B), Schlagzeug (DR), Saxofon (SAX), Flöte (FL), Trompete (TR), Posaune (TB), Tuba (TBA), Violine (V), Bass, Chromatische Mundharmonika (HARM), Improvisation, Theorie/Arrangement/Komposition (TAK)
Das Studienziel ist der/die umfassend gebildete InstrumentallehrerIn, der/die über eine an der Berufsrealität angepassten Vielfalt an Qualifikationen künstlerischer sowie methodisch-didaktischer Art und - im Sinne professioneller Vermittlung - auch wissenschaftlicher Natur verfügt.
Zulassungsverfahren, bestehend aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.