Hier können Sie Ihre Filterkriterien festlegen für Kategorien + Volltextsuche und diese jederzeit ändern.
Nach der Absolvierung des Ergänzungsstudiums wird den Absolventinnen und Absolventen ein Abschlusszeugnis ausgestellt, jedoch weder eine akademische Bezeichnung noch ein akademischer Grad verliehen. Mit Abschluss erfüllen die Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Bachelorstudien gemäß § 38d HG 2005 idgF die Zulassungsvoraussetzungen zu einem Masterstudium für das Lehramt/Berufsbildung.
Absolventen und Absolventinnen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums Agrarbildung und Beratung (180 ECTS) oder Umweltbildung und Beratung (180 ECTS), die ein aufbauendes Masterstudium anstreben.