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Diplomstudium Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften

Inhalt und Schwerpunkt des Studiums:

Das integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck vermittelt grundlegende Kenntnisse in allen rechtswissenschaftlichen Fächern und ihren Methoden, welche für die klassischen Rechtsberufe geeignet sind sowie die Fähigkeit haben, sich in spezifische Materien und in besondere Erfordernisse anderer Berufe einzuarbeiten. Neben der theoretischen Fundierung ist immer auch der Praxisbezug herzustellen, vor allem um den Erfordernissen des späteren Tätigkeitsbereichs gerecht zu werden. Hauptgewicht des Studienganges liegt bei den Fächern des italienischen Rechts. Die italienischen Rechtsfächer werden in italienischer Sprache gelehrt und geprüft, in einigen Materien wird zusätzlich in deutscher Sprache unterrichtet. In jedem Studienjahr werden Veranstaltungen in vergleichender Rechtsterminologie angeboten, um eine Vertiefung der fachsprachlichen Fähigkeiten Italienisch-Deutsch zu ermöglichen.

Hochschule:
Universität Innsbruck
Studienrichtungsgruppe:
Rechtswissenschaften
Studium:
Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften
Typ:
Diplomstudium
Akad. Grad:
Magister/Magistra der Rechtswissenschaften, Mag. iur.
Studiendauer:
8 (2+6) Semester / 240 ECTS*

Weitere Informationen:

Unterrichtssprachen:
andere Fremdsprache
Kosten:
ÖH Beitrag: EUR 21,20
Studienbeitrag siehe Detailinfos
Auslandsaufenthalt:
Nicht vorgeschrieben
Typ der Hochschule:
Universität
Ort:
Innsbruck
Studienplan:
veröffentlicht im:
MBl. 2001/02, Stk. 22 (Nr. 343), i.d.F. Stk. 23 (Nr. 344) und MBl. 2004/05, Stk. 46 (Nr. 184), MBl. 2016/17, Stk. 42 (Nr. 591)

Zusatzinfo

Universität Innsbruck gemeinsam mit der Universität Padua

Definition der Studienrichtung

Die Rechtswissenschaften befassen sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen.

Prüfungen

Jeder Studienabschnitt ist mit einer Diplomprüfung abzuschließen. Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung, welche aus Teilprüfungen besteht. Mit der Ablegung dieser Teilprüfung kann frühestens am Ende des ersten Semesters begonnen werden. Die zweite Diplomprüfung ist ähnlich aufgebaut wie die erste, jedoch muss zusätzlich eine Diplomarbeit vorgelegt werden. Sie hat durch die selbstständige Bearbeitung eines Themas den Erfolg der wissenschaftlichen Berufsvorbildung nachzuweisen.

Eignungsprüfungen

nein

Zusatzprüfungen

Latein (DP)