Aufgrund der besonderen Berufsorientierung des rechtswissenschaftlichen Studiums sollen anstelle der normalen Diplomarbeit zwei DiplomandInnenseminare absolviert werden. In diesen Seminaren wird eine etwa wissenschaftliche Arbeit zu einem bestimmten Thema verfasst, welches gemeinsam mit dem/r LehrveranstaltungsleiterIn ausgesucht wird. Zwei positiv beendete Seminare gelten dann als Diplomarbeit, wobei die Seminare nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen müssen. Studierende die einen Teil ihres Diplomstudiums an einer ausländischen Universität absolvieren wollen, um die berufsnotwendigen Fremdsprachenkenntnisse zu erweitern, sind für den Antritt zu den jeweiligen Modulprüfungen von den in diesem Studienplan vorgesehenen Zulassungsvoraussetzungen mit Ausnahme von den jeweils vorgeschriebenen Pflichtübungen und Kursen befreit.
Eignungsprüfungen
nein
Zusatzprüfungen
Latein (DP)