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Studierende lernen forschungsgeleitet österreichisches, europäisches und internationales Recht im wirtschaftlichen Kontext, im Speziellen Privatrecht, Öffentliches Recht, Steuerrecht, Strafrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht. Sie lernen, rechtliches Wissen mit ihren im Studium erworbenen betriebs- und volkswirtschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zu verknüpfen. Dadurch sind Absolventinnen und Absolventen in der Lage juristische Fragestellungen auch aus wirtschaftlicher Perspektive zu betrachten und insbesondere die unternehmerische Praxis in die Lösung einzubeziehen. Sie können multiperspektivisch agieren und unterschiedliche fachliche Ziele und Herangehensweisen in Organisationen verbinden und in ihrer juristischen Arbeit berücksichtigen.
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