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Den Ausgangspunkt des Studiums bildet die Vermittlung der erforderlichen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen. Eine profunde Grundausbildung insbesondere im Bereich der Betriebswirtschaftslehre, des Privatrechts und des öffentlichen Rechts einschließlich des Steuerrechts und des Europarechts sowie eine Einführung in die Volkswirtschaftslehre, das Wirtschaftsstrafrecht und Legal Gender Studies soll die Studierenden nicht nur auf eine anspruchsvolle Vertiefung im Bereich des Unternehmens- bzw des Steuerrechts vorbereiten, sondern bereits die rechtlichen Dimensionen unternehmerischen Handelns bewusst machen. Zugleich gilt es, den angehenden Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge hinreichend bewusst zu machen.
Nein